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in einer eigenen Wohnung
alleine oder in selbst gewählten Gemeinschaften leben
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beabsichtigen, innerhalb
der nächsten sechs Monate aus der Wohnung der Eltern auszuziehen
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zur selbstständigen
Lebensführung nicht ohne Hilfe fähig sein
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ihre Wohnung im
Rheinisch-Bergischen Kreis oder im Rhein-Sieg-Kreis haben, dazu zählen zum Beispiel Bergisch Gladbach, Kürten, Overath und Rösrath, aber auch Siegburg und Troisdorf.
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Verhütung von Zunahme
einer vorhandenen Behinderung oder Minderung deren Folgen
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Erhalt oder Beschaffung
einer Wohnung
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eine möglichst
selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung
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eine angemessene
Tagesstruktur und Freizeitgestaltung
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Kontakte mit anderen
Menschen haben
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Erhöhung der Fähigkeiten
in bestimmten Bereichen
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Zurechtfinden außerhalb
der Wohnung und Benutzung der Busse und Bahnen
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Bewältigung von Krisen
und Streitigkeiten
Voraussetzung für eine
Kostenbewilligung des Ambulanten Betreuten Wohnens über den Kostenträger Landschaftsverband Rheinland ist eine
detaillierte Antragstellung
seitens des Klienten ( u.a. Sozialhilfegrundantrag, BEI, Ärztliche Stellungnahme zur Indikation des Betreuten Wohnens).